- Berufung einlegen gegen+A: gegen ein Urteil (formell) protestieren
Gegen dieses Urteil können Sie natürlich Berufung einlegen, aber die Chancen für ein milderes Urteil oder gar einen Freispruch stehen schlecht.
- in die Berufung gehen: nach einem Urteil in die nächste Instanz gehen
Wenn wir in die Berufung gehen, sollten wir neue Beweise auf den Tisch legen.
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